Baufirma verursacht schäden in meiner Eigentumswohnung!?
Frage von Celo: Baufirma verursacht schäden in meiner Eigentumswohnung!?
Hallo,
Ich habe folgendes Problem und zwar ist seit 4 Wochen eine Baustelle in meinem Haus, der komplette Dachboden wird jetzt renoviert und es werden Penthouse Wohnungen gebaut, soweit so gut.
Doch seit letzten Mittwoch tauchen auf meiner Wand / Decke risse auf durch die Wasser rinnen, teilweise sind auch deutlich sichtbare Wasserflecken auf der Wand.
Nun ist meine Frage wie kann ich da am besten vorgehen das mir der Schadenersetzt wird?
Die Hausverwaltung will von all dem nichts hören und wissen und die Arbeiter kümmern sich einen Scheißdreck um das ganze lediglich Baugutachter kommen und gehen aber geben keinerlei Auskunft ob und wann das repariert wird …
Wie kann ich da am besten vorgehen ? Anzeigen ? Oder Der Versicherung melden hab leider wirklich keine Ahnung von dem ganzen mit meinen jungen 20 Jahren.
Beste Antwort:
Answer by meterbrot
Ne Strafanzeige wird da nicht helfen, du müsstest schon zum Zivilgericht und Klage einreichen. Dafür müsstest du am besten zuvor einen unabhängigen Gutachter mit der Schadensbegutachtung beauftragt haben. Wird alles nicht billig!
Antworten Sie selbst in den Kommentaren!
Gutachter, Zivil klage usw. würde ich jetzt noch nicht mit anfangen.
Lieber erst Mal einen Anwalt beauftragen die Schriftlich auf die entstandenen Mängel hinzuweisen. Am besten sofort, sonst sagen die später das es nicht mit den Bau arbeiten zusammenhängen kann da du sonst viel früher es beanstandet hättest. Mündliche beanstandungen zählen hier nicht, da später sich niemand erinnern wird das was gesagt worden ist. Dann stehst du nur dumm da. Zusätzlich alles mit Fotos (am besten mit Datum und Zeitangabe) dokumentieren.
Am besten noch die Nachbarn mit ins Boot ziehen, wird bei denen sicherlich auch etwas zu sehen sein.
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LikeDislikeAnwalt!
Die Hausverwaltung will das Bauprojekt durchziehen, die Bauarbeiter einfach den Dachboden ausbauen.
Die interessieren sich nicht für Schäden an fremden Eigentum. Der Anwalt muss einen Gutachter beauftragen.
Altbau? Da kann noch großer Spass kommen wenn der Boden nicht richtig gedämmt wird. Einige hören sogar das Tröpfeln beim Toilettengang.
Flugs zum Fachanwalt, oder schau mal auf den Haus/Wohnungseigentümer Seiten, vlt. sind da Informationen zu.
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LikeDislikeDokumentiere alle Schäden (Fotos) und wende Dich an einen Anwalt. Alleine wirst Du gegen die Baufirma gar nichts ausrichten!
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LikeDislikeIch würde von den Beschädigungen Fotos machen, auf die Risse kleine Zettelchen machen und die Risskante markieren, dann kann ihn ohne dauernd mit der Leiter und dem Zollstock herumzulaufen, sofort sehen, wenn sich der Riss vergrößert. Außerdem würde ich die Hausverwaltung um Auskunft bitten, welche Arbeiten hier genau durchgeführt werden – und der Baufirma die Schäden anzeigen mit Fristsetzung zur Beseitigung. Vielleicht machen Sie das ja freiwillig, wenn ich drohe, da ich mich sonst juristisch beraten lassen müsste.
Für Gespräche mit der Baufirma bzw Hausverwaltung hätte ich immer einen Zeugen (nicht verwandt); das Gespräch würde ich anschließend in einem Protokoll schriftlich (Fax / Mail) festhalten und an den Gesprächspartner senden. Auch das Einschalten der eigenen Versicherung kann von Vorteil sein.
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass Anwaltskosten erst dann zum Schaden gehören, wenn ich die Gegenseite in Verzug gesetzt habe. Kein Verzug – kein Ersatzanspruch.
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LikeDislikeMach langsam. Anzeigen ist falsch, da es hier um Zivilrecht geht. Dein Partner ist immer dein Vermieter. Der muss Sorge tragen, dass deine Wohnung bewohnbar bleibt, da er ja auch die Miete kassiert. Dem schreibst du einen Brief in dem du die Situation schilderst und erfragst wie und wann die Schäden behoben werden. Ich nehme an das erfolgt erst nach Abschluss der Bauarbeiten.
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LikeDislikeNoch hast du keinen Schaden, sondern „nur“ einen Mangel am Mietobjekt.
Bei Mangel gilt §§ 536, 536a BGB.
Zunächst muss (nicht sollst) du die Hausverwaltung (wenn Vertragspartner, ansonsten der, der den Mietvertrag unterschrieben hat) schriftlich über den Mangel informieren.
Zusätzlich den Mangel dokumentieren und fotografieren.
Sobald der Vertragspartner Kenntnis vom Mangel erhalten hat, darf die Miete gemindert werden. Zustätzlich kann man entweder ein Zurückbaltungsrecht geltend machen, oder den Schaden selbst nach § 536a BGB beheben lassen. Wobei ich hier erstmal abwarten würde, was nach der Mietminderung passiert.
Meist rühren sich alle, wenn es ums Geld geht.
Dein Vertragspartner ist verpflichtet nach § 538 BGB das Mietobjekt vertragsgemäß zu erhalten.
Die Höhe der Mindern richtet sich nach der Beeinträchtigung. Hier gibt es Richt- keine Festwerte.
Die Minderung wird von der Bruttowarmmiete abgezogen.
Auf die Minderung hat der Vertragspartner keinen Anspruch mehr, jedoch auf das zurückbehaltene Geld bei o.g. Beispiel.
Bei jungen Leuten sind Hausverwaltungen oder andere Vermieter sehr unverschämt, deshalb meine ausführliche Antwort. Beim Anwalt kannst du nachfragen, oder dir meine genannten Paragraphen durchlesen.
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LikeDislikeHier handelt es sich um eine Eigentumswohnung. Da die Risse im Gemeinschaftseigentum auftauchen, kann sich die Hausverwaltung nicht raushalten! Ich würde denen mal mit Anwalt drohen.
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LikeDislikeDu braucht einen eigenen Gutachter, einen guten Anwalt und viel Nerven. Such in eigenen Fotos nach Beweisen, dass die Wände vor der Baumaßnahme in Ordnung waren. Der Anwalt könnte im besten Fall per einweiliger Verfügung einen Baustopp veranlassen, damit ein Beweissicherungsverfahren durchgeführt werden kann.
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LikeDislikeFachanwalt für Mietrecht einschalten. Der wird zur Beweissicherung einen Gutachter
einschalten. Kann teuer werden.
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