Haupt und Nebenjob, ich brauche dringend hilfe!?
Frage von womanizer1985: Haupt und Nebenjob, ich brauche dringend hilfe!?
Hallo alle zusammen, ich habe ein problem und zwar bin ich schon seit einigen monaten im minus und möchte endlich aus dem schulden berg raus kommen und mir einen zweitjob besorgen.
Angenommen ich melde es meine Arbeitsstelle nicht an und die bemerken es, was für Konsequenzen drohen mir dann?
In mein Arbeitsvertrag steht drauf, das ich zweitjobs anmelden muss…
Ich bin bei der Arbeit manchmal neben der Spur und habe angst das die meine Anfrage beneinen…
meine zweite und letzte frage:
Wird meine Arbeitsstelle in irgendweinerweise feststellen, wenn ich meinen zweitjob beim Arbeitsamt anmelde? Bekommen die Post oder sonnst etwas vom Arbeitsamt??
Vielen dank im voraus
Hauptberuf und als Aushilfe zu arbeiten ist definitive kein sozialbetrug, es ist erlaubt!
Bitte nur schreiben wenn man davon etwas ahnung hat
Beste Antwort:
Answer by DR Eisendraht
Sozialbetrug ist eine Straftat.
Wer ohne Genehmigung einen Zweitjob annimmt, kann fristlos gekündigt werden.
Antworten Sie selbst in den Kommentaren!
Primär geht es dabei ja um Arbeitssicherheit. Denn wenn du regulär 8h arbeitest und danach noch ne Nachschicht machst, dann kannst du am nächsten Tag unmöglich fit für deinen Hauptberuf sein. Deshalb wollen viele Firmen wissen, ob ihre Mitarbeiter noch einen Nebenjob machen wollen. Und an deiner Stelle würde ich bei deinem Arbeitgeber nachfragen! Weil wenn du es einfach machst und dann vor Müdigkeit einen Unfall auf der Arbeit hast, dann ist keinem geholfen.
Ob und wie dein Arbeitgeber das merkt kann ich nicht sagen.
Beste Grüße und viel Erfolg!
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LikeDislikeNein, das bekommt dein Arbeitgeber so nicht raus. Minijobs werden der Rentenversicherung Bahn See gemeldet (minijobzentrale)und dein Arbeitgeber deines Hauptjobs gibt die Beiträge an die Krankenkasse, welche die Beiträge an die anderen Träger weiter leitet (auch die Deutsche Rentenversicherung Bund oder des Landes). Jedoch würde ich dir raten, es dem Arbeitgeber zu melden, da dir die Kündigung drohen kann, wenn er es raus bekommt und es ihm nicht passt. Ich rate dir, keinen Job bei einem Unternehmen anzunehmen, welches als Konkurent zu deinem Hauptarbeitgeber zu sehen wäre. z.b. wenn du bei einer Bank arbeitest, dann noch einen Nebenjob bei einer anderen Bank annehmen. Das ist def. ein Kündigungsgrund! Aber wenn es eine komplett andere Brange ist, dann mach ruhig. Wie aber schon gesagt, melde es deinem AG! Was sollte er schon dagegen haben?
LG Markus
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LikeDislikeDein Arbeitgeber des Hauptjobs kriegt keine Post vom Arbeitsamt, da meldet man auch keine Jobs an. Der Nebenjob (nur bis 400 Euro erlaubt- inkl. aller zusätzlichen Zahlungen wie Weihn-geld und Urlaubsgeld) wir pauschal versteuert.
Die Sozialabgaben zahlt der neue Arbeitgeber (der Minijobs) an die Bundesknappschaft- also nicht an deine jetztige Krankenversicherung. Im Prinzip kann der Hauptarbeitgeber nicht Wind davon bekommen, jedoch könnte es sein, dass sie sozialversicherungs-Daten abgeglichen werden, spätestens dann weiß er Bescheid.
Also lass den Quatsch mit heimlich. Geh hin und frag und sei bei der Arbeit besser. Schliesslich wirst ja nicht dafür gezahlt „nebend er Spur“ zu sein. Stell Dir vor, Du gehts im Biergarten ein Bier trinken und die Bedienung bringt ein halb volles Glas weil sie „nebender Spur war“- würdest Du trotzdem den vollen Preis zahlen wollen??
Viell. schläfst mehr oder schaffst es sonst wie länger konzentriert zu arbeiten. Auf jeden Fall beim Arbeitgeber den zweiten Job anmelden, sonst riskierst Du die fristlose Kündigung. Was machst denn, wenn irgendjemand Dich im zweit-Job sieht und das Deiner Firma steckt?
Viel Erfolg beim Fragen, wenn es nicht wirklich wichtige Gründe gibt, dürfen die Dir den zweit Job net verbieten.
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LikeDislikeWenn Du einen Festjob hast, verstehe ich nicht, was das Arbeitsamt damit zu tun hat.
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LikeDislikees gibt auch nebenjobs wo man viel geld verdient und niemand etwas von erfährt…..
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LikeDislike1. Du darfst mit dem Nebenjob nicht in Konkurrenz zu Deinem Hauptjob treten. Beispiel: Du arbeitest für die Telekom und hast einen Nebenjob bei Arcor – das geht nicht. Um sowas vorzubeugen (Du könntest ja schließlich auch Firmengeheimnisse verraten), muss ein Nebenjob angemeldet werden.
2. Laut Arbeitszeitgesetz darf man täglich nicht mehr als 10 Std. arbeiten – das hat was mit Arbeitssicherheit zu tun. Überschreitest Du bewusst diese Zeit und in Rücksprache mit Deinem Vorgesetzten, muss die BG (Berufsgenossenschaft) im Schadensfall nicht haften. Und – das wissen aber die meisten nicht – Dein Vorgesetzter KANN von der BG in Regress genommen werden und haftet mit seinem PRIVATVERMÖGEN. Das heißt: Du arbeitest in einer KFZ-Werkstatt und fällst vor lauter Übermüdung in die Grube und brichst Dir dabei das Rückgrat (alles schon vorgekommen): da dieser Unfall in der Werkstatt bei Deinem Arbeitgeber auftrat, wirst Du erstmal ins BG-Krankenhaus eingeliefert. Dort werden sie alles menschenmögliche unternehmen, um Dir einen Wiedereintritt ins Arbeitsleben zu ermöglichen. Wenn sich aber herausstellt, dass Du übermüdet warst, weil Nebenjob, der Nebenjob war bekannt und die Schutzzeiten (mind. 12 Std. zwischen Ende und Beginn der Arbeitszeit) nicht eingehalten wurden, verlangt die BG das Geld für die Behandlung zurück. Und glaub mir eines: da fangen wir nicht bei € 10.000,- an…
3. wieso solltest Du Deinen Nebenjob beim Arbeitsamt anmelden? Ich denke Du arbeitest?! Mini-Jobs werden über die Mini-Job-Zentrale bei der Knappschaft abgewickelt – da hat das Arbeitsamt nix mit zu tun.
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