Mietbescheinigung bei Hartz4?
Frage von mackie: Mietbescheinigung bei Hartz4?
Die Anlage KDU sieht vor, dass man den Namen und die Adresse des Vermieters nicht angeben muß, wenn dieser nicht damit einverstanden ist. Soweit ok.
Dem Antrag liegt aber auch noch eine Mietbescheinigung bei, in der vermerkt ist, der Vermieter hat die Pflicht, diesen auszufüllen. Was gilt denn nun? Gehört diese Mietbescheinigung nicht zum Sozialgeheimnis?
Beste Antwort:
Answer by typhaon
Wie willst du ohne eine Mietbescheinigung, die unter anderem die Kosten aufführt, deine Miete vom Amt übernommen bekommen? Keiner wird nur auf deine Ehrlichkeit vertrauen, denn es gibt viele, die eben eine solche nicht besitzen und besonders die Ämter bescheissen wollen, wo es nur geht.
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Bei Hartz IV sind leider alle Geheimnisse ausgehebelt. Wenn du dies bißchen Geld, das hinten und vorne nicht langt, haben möchtest, dann musst Du auch alles offenlegen, was die haben wollen.
Besser für dich ist es, Du fragst mal hier
http://www.aktive-erwerbslose.net/forum/index.php
nach, denn hier in diesem Forum herrscht fast nur die Meinung der BILD-zeitung: alle Hartzis sind Schmarotzer.
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LikeDislikeAlle relevanten Angaben zu einer Wohnung stehen eigentlich schon im Mietvertrag. Wenn ich als Mieter den Mietvertrag, die Nebenkostenabrechnung vorlegen kann, dann brauche ich keine Mietbescheinigung vom Vermieter. Es kann ja auch nicht angehen, dass ich als ALG II Empfänger mich meinem Vermieter outen soll. Für die Leistungsberechnung ist so eine Mietbescheinigung auch nicht erforderlich (Hess. LSG vom 22.08.2005, Az.: L 7 AS 32/05 ER).
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LikeDislikeUm den Nachweis zu erbringen dass die vom Antragsteller gemachten Angaben der Richtigkeit entsprechen kann das Amt eine Mietbescheinigung verlangen. Wenn die Angaben der Wahrheit entsprechen – wo ist das Problem.
Und es dient auch dem Vermieter, so kann dieser sicher gehen, dass sich niemand „schwarz“ in seinem Eigentum angemeldet hat. Einen Mietvertrag kann man sich schließlich in jedem Schreibwarengeschäft besorgen. Und leider gibt es genug schwarze Schafe bei den Hartz4-Antragstellern. Zudem kann das Amt die Miete an den Vermieter überweisen – somit fällt auch auf den der Hilfebezug dem Vermieter verschwiegen werden soll.
Die arbeitende Bevölkerung zahlt genug Steuern, genaue Prüfung zur Berechtigung von Ansprüchen ist also mehr als sinnvoll.
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