Q&A: Unverschuldeter Hausbrand ,wer kommt für die Kosten auf?
Frage von Croatia Lady: Unverschuldeter Hausbrand ,wer kommt für die Kosten auf?
Am Samstag, gegen 16.25 Uhr, griff nach dem Brand eines Pkw in einer Garage das Feuer auch auf ein angrenzendes Einfamilienwohnhaus über. Dabei entstand erheblicher Gebäudeschaden.
Das Feuer war aus bisher noch ungeklärter Ursache im Bereich der Garage entstanden, in dem auch Fahrzeug stand. Begünstigt unter anderem auch durch starke Windböen war das Feuer schnell auch auf das direkt angrenzende Wohngebäude übergegriffen.
Trotz der massiven Löschangriffe der Einsatzkräfte unter Leitung von Wehrführer konnte eine starke Beschädigung des Gebäudes nicht verhindert werden.
Nicht mein Haus war am brennen,das abgebrannte Haus war auch unbewohnbar .
Quelle ;Arbeitskollege ist bei der Feuerwehr
@Jürgen;Danke für den Tipp ,sehr aufschlußreich ,man lernt nie aus.
Beste Antwort:
Answer by tinakrebs
In Deutschland *muss* jedes Haus eine Brandversicherung haben. Das ist Pflicht.
Ich denke, damit ist das schlimmste abgedeckt.
Für die Möbel usw. tritt die Hausrat-Versicherung in Kraft.
Das heißt : Nach der Police suchen.
Antworten Sie selbst in den Kommentaren!
Wenns das eigene war und man keine Brandschutzversicherung hat, keiner. Wenns gemietet war und z. B. durch einen Kabelbrand entstand, die Gebäudeversicherung. Wenns nicht eigene Auto war und es dort begann, die Haftpflicht des Autos.
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LikeDislikedie Gebäudeversicherung,falls ihr eine habt..fürs Inventar ist eine Hausratversicherung zuständig
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LikeDislikeDie Gebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung ist eine Versicherung zum Schutz der im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude, Nebengebäude sowie Garagen.
Es können folgende Risiken alleine oder in Kombination versichert werden: Brand, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Zusätzlich können weitere Elementarschäden mitversichert werden. Zusätzlich lassen sich beispielsweise Überspannungsschäden an Gebäudebestandteilen mitversichern (z. B. Heizungsanlage, Klingelanlage). Banken verlangen bei kreditfinanzierten Gebäuden oft eine Gebäudefeuerversicherung zur Sicherung von Darlehen.
Die Gebäudeversicherung wird mittels des gleitenden Neuwertfaktors dynamisiert, das heißt an die Wertentwicklung der Gebäude angepasst. Grundsätzlich ist der Versicherungsnehmer selbst für eine ausreichende Versicherungssumme zur Vermeidung einer Unterversicherung verantwortlich. Von einer ausreichenden Versicherungssumme wird indes ausgegangen, wenn sich diese aus bestimmten Verfahren heraus ableitet, etwa Bestimmung durch Bausachverständigen oder die üblichere Bestimmung anhand des Gebäudewertes in Mark 1914.
Im Totalschadenfalle zu einer bestehenden Neuwertversicherung erhält der Versicherungsnehmer zunächst Anspruch auf Auszahlung des Zeitwertes des Gebäudes. Die Differenz zum versicherten Neuwert wird erstattet, sobald der Wiederaufbau des zerstörten Gebäudes nachweislich betrieben wird.
@ all – Eine Gebäudeversicherung ist generell keine Pflichtversicherung.
http://www.finanz-lexikon.de/gebaeudeversicherung_299.html
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LikeDislikeIm günstigsten Fall kommt natürlich die Versicherung auf, vorausgesetzt man hat eine abgeschlossen.
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LikeDislikeDie verschiedenen Brandversicherungen klären das untereinander. Zu melden ist der Schaden bei der KFZ Versicherung (Teilkasko), bei den Feuerversicherungen der Garage und des Wohnhauses. Vermutlich muss geklärt werden warum das Feuer entstanden ist bzw war ein vielleicht gelegt.
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LikeDislikeEigenversicherung vor Fremdversicherung, weil die Eigenversicherung (Wohngebäude, Hausrat) den gleitenden Neuwert ersetzt, die Haftpflicht des Verursachers nur den Zeitwert, bzw. die Reparaturkosten.
Wenn das betroffene Gebäude eine eigene Brandversicherung hat, muss dieser der Schaden gemeldet und mit ihr abgerechnet werden. Das Gleiche gilt für den Hausrat von Mietern, auch hier ist die jeweilige Hausratversicherung einzuschalten.
Wie die Versicherungen im Hintergrund miteinander abrechnen, braucht die Geschädigten nicht zu interessieren.
Wenn das Gebäude nicht brandversichert war (Brandversicherung ist übrigens KEINE Pflictversicherung!) und keine Hausratversicherung besteht, muss die Kfz-Haftpflicht den Zeitwert der beschädigten Sachen ersetzen, wenn der Pkw den Brand verursacht hat.
War der Pkw nicht ursächlich, sondern ein anderer Vorgang auf dem benachbarten Grundstück, muss dessen Wohngebäudeversicherung den Schaden tragen (Funkenflug); ist keine Versicherung vorhanden, die private Haftpflicht des Verursachers.
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