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Wo müssen die gesetzliche und die Betriebsrente in der Steuererklärung eingetragen werden?
Frage von Tom Jones: Wo müssen die gesetzliche und die Betriebsrente in der Steuererklärung eingetragen werden?
Woher nimmt man die Daten, es gibt dafür doch keine Lohnsteuerbescheinigungen?
Beste Antwort:
Answer by Heinz
Hallo,
Anlage R.
gruß
Antworten Sie selbst in den Kommentaren!
Es wird der Mantelbogen https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=0 und die Anlage R https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=0 benötigt.
Oben gibt es einen Button für die Anleitung.
Nachtrag: Sorry, beide obigen Links enthalten die Anlage R. Hier nur der Mantelbogen https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=0
Nachtrag 2:
Beamtenpensionen und Betriebsrenten (auf der Steuerkarte eingetragen) werden nicht in die Anlage N eingetragen.
Seite 2
► Zeilen 31 bis 49: Sie haben eine betriebliche Altersversorgung oder eine zertifizierte Altersvorsorge (z.B. einen Riestervertrag, Lebensversicherung, Investmentfonds- oder Banksparpläne), dann müssen Sie diese Zahlungen hier eintragen. Wie viel das ist, erfahren Sie aus den Mitteilungen der Anbieter. Die Beträge übertragen Sie nach den vorgegebenen Nummern in die entsprechende Zeile.
http://www.bz-berlin.de/ratgeber/steuer2010/so-koennen-rentner-steuern-sparen-article1137875.html
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LikeDislikeDie gesetzliche Rente wird in der „Anlage R“ eingetragen. Die Betriebsrente
wird in der „Anlage N“ als Arbeitseinkommen eingetragen.
Der Rententräger teilt dir einmal im Jahr die Änderungen mit. Folglich mußt du selbst die Beträge für Rente und Sozialleistungen ausrechnen.
Für die Jahreszahlung der Betriebsrente bekommst du vom Betrieb auch eine Bescheinigung. Dort steht sogar, unter welchen Punkten diese Daten in der Steuererklärung einzutragen sind.
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